Anschlussgebühren | ||||
Reglement über Anschlussgebühren und Erschliessungskosten | ||||
Anhang zum Reglement vom 1. Mai 1994 über die Abgabe elektrischer Energie und der Änderung des Gebührenreglements mit dem Beschluss des Vorstandes vom 31. Oktober 2019. | ||||
Diese Gebühren gelten ab dem 1.1.2020 | ||||
Gestützt auf Art. 6 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz sind pro Haus- Gewerbeanschluss folgende Anschlussgebühren fällig: | ||||
Neuanschlüsse ans Niederspannungsnetz, sowie bei Neubau einer bestehenden Liegenschaft. | ||||
Nebst sämtlichen Kosten für die Hauszuleitung (Tiefbau und Kabelkosten) ab einer Stammleitung oder Verteilkabine sind folgende Anschlussgebühren zu entrichten: | ||||
(alle Kosten ohne MWSt.) | ||||
Die Anschlussgebühren werden aufgrund der benötigten Anschlusssicherungen erhoben (HAK): | ||||
1.0 | Anschlussgebühren Wohnhausanschluss : | |||
Neubauten ( Min 40A, 3L) | Pro Ampere | 150.- | ||
inklusive 1 Zähler | ( Min 40A, 3L) | |||
Für jeden weiteren Zähler | 300.- | |||
(jeder muss einzeln abgesichert werden) | ||||
Hausteilung / Wohnung mit separatem HAK | Pro Ampere | 150.- | ||
inklusive 1 Zähler | ( Min 40A, 3L) | |||
Für jeden weiteren Zähler | 300.- | |||
(jeder muss einzeln abgesichert werden) | ||||
Hausteilung / Wohnung gemeinsamer HAK | Pro zusätzlichem Ampere | 150.- | ||
( Min 40A, 3L) | ||||
Pro zusätzlichem Zähler | 300.- | |||
(Jeder muss einzeln abgesichert werden) | ||||
1.1 | Erweiterung des Anschlusses | |||
Differenz zwischen der vormaligen Absicherung und der neu gewünschten Absicherung. | Pro zusätzlichem | 150.- | ||
zum Beispiel, erhöhung von 25A auf 40 A = 15 x 150.- = 2'250.- exkl. MwSt | Ampere | |||
Pro zusätzlichem Zähler | 300.- | |||
(Jeder muss einzeln abgesichert werden) | ||||
Plus sämtlichen Kosten für die allfällig erforderliche Verstärkung der Hauszuleitung (Tiefbau und Kabelkosten) ab der Stammleitung oder Verteilkabine (alle Kosten ohne MWSt.) | ||||
Diese Gebühren gelten auch für separat gemessene Wohnungs- bzw. Hausteile, die als Kleingewerbe genutzt werden (z.B. Büros, Praxen etc.) | ||||
2 | Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe | |||
Die Anschlussgebühren werden aufgrund der benötigten Anschlusssicherungen erhoben (HAK): | ||||
2.0 | Anschlussgebühren : | |||
Neubauten ( Min 40A, 3L) | Pro Ampere | 150.- | ||
inklusive 1 Zähler | ( Min 40A, 3L) | |||
Für jeden weiteren Zähler | 300.- | |||
(muss einzeln abgesichert werden) | ||||
2.1 | Erweiterung des Anschlusses | |||
Differenz zwischen der vormaligen Absicherung und der neu gewünschten Absicherung. zum Beispiel, erhöhung von 25A auf 40 A = 15 x 150.- = 2'250.- exkl. MwSt |
Pro zusätzlichem Ampere | 150.- | ||
Für jeden weiteren Zähler | 300.- | |||
(muss einzeln abgesichert werden) | ||||
Plus sämtlichen Kosten für die allfällig erforderliche Verstärkung der Gewerbezuleitung (Tiefbau und Kabelkosten) ab der Stammleitung oder Verteilkabine (alle Kosten ohne MWSt.) | ||||
2.2. Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe mit Wohnungen | ||||
Die Anschlussgebühr wird als der Summe der festgelegten Beiträge gemäss vorstehenden Art. 1. und 2. der erforderlichen Anschlusssicherung sowie aufgrund der Anzahl Wohnungen berechnet. |