Hausinstallationskontrollen
Allgemeines
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften (Niederspannungs-Installations-Verordnung NIV) sind Hausinstallationen periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrollen sind vor allem im Interesse des Eigentümers. Dieser ist auch für den Zustand und sicheren Betrieb der Installationen verantwortlich. Für allfällige Schäden oder Unfälle, welche auf Fehler in der Hausinstallation zurückzuführen sind, ist der Eigentümer haftbar.
Bei der Vergabe der Kontrolle ist es wichtig zu beachten, dass das Kontrollorgan unabhängig ist, das heisst keine Arbeiten an der zu kontrollierenden Hausinstallation je durchgeführt hat.
Für diese Hausinstallationskontrollen arbeitet die Genossenschaft Elektra seit über 20 Jahren mit der Kontrollunternehmung „Elektro Support, Bad Zurzach“ zusammen. Die Hauseigentümer erhalten frühzeitig, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, eine Aufforderung zur Kontrolle ihres Objektes. Falls Sie die Fa. Elektro Support beauftragen möchten, bitten wir Sie mit ihr direkt Kontakt aufzunehmen. Falls Sie Fragen haben erreichen Sie uns unter 056 250 40 75, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt der Firma Waser 056 245 56 07, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Damit die Frist eingehalten werden kann, bitten wir Sie zu beachten, dass allfällige Instandstellungsarbeiten auch noch einberechnet werden müssen. Falls sie ein anderes Kontrollorgan beauftragen möchten, erhalten Sie ein Verzeichnis der kontrollberechtigten Firmen im Aufforderungsschreiben oder beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, 8320 Fehraltorf 044 956 12 12. Zudem kann es im Internet unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb abgerufen werden. In jedem Falle gehen die Kosten für die Kontrolle zulasten des Eigentümers, sowie allfällige Instandstellungsarbeiten an Ihren Anlagen von einem konzessionierten Installationsbetrieb.
Eine Liste alternativer Kontrollorgane in unserer Nähe
PDF alternativer Kontrollorgane
Kontrollzyklen
Die Kontrollzyklen sind gesetzlich festgelegt. Diese sind je nach Art und Gefährdung des Objektes unterschiedlich. Für normale Wohnbauten ist alle 20 Jahre und für die meisten Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe alle 10 Jahre eine Installationskontrolle fällig.
Sicherheitsnachweis (SiNa)
Werden anlässlich der Hausinstallationskontrolle keine Mängel festgestellt, so wird dem Eigentümer ein sogenannter „Sicherheitsnachweis“ ausgehändigt. Werden jedoch Mängel festgestellt, so erhält der Eigentümer eine entsprechende Mängelliste. Diese Mängel sind innerhalb einer vorgegebenen Frist durch ein konzessioniertes Elektro-Installations-Unternehmen beheben zu lassen. Nach der Instandstellung und einer allfälligen Nachkontrolle, erhält der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ebenfalls den SiNa.
Handänderungen
Bei Handänderungen empfehlen wir dem Käufer dringend vom Verkäufer das Dokument „Sicherheitsnachweis“ zu verlangen. Ist dieses Dokument älter als 5 Jahre, so verlangt das Gesetz eine Nachkontrolle. Die Kostenfolge für eine Nachkontrolle, sowie eine allfällige Mängelbehebungen ist gesetzlich nicht geregelt. Empfehlenswert ist dies als Teil des Verkaufs- respektive Kaufgespräches vertraglich zu regeln.